02.11.2021 - 5.1 Beschluss der Satzung der Stadt Klütz über die ...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

Die Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass es sich bei dieser Vorlage noch nicht um einen Beschluss handelt, sondern dass lediglich eine erste Sichtung der Kurabgabenkalkulation und der Kurabgabensatzung erfolgen soll.

Sie übergibt das Wort an Frau Heise, die die vorliegende Kurabgabenkalkulation erläutert. Einzelne Fragen werden gestellt und beantwortet. Es wird festgestellt, dass im Produkt allgemeine Tourismusverwaltung, Uwe-Johnson-Haus und Strand hohe Sachkosten aufgeführt werden. Es wird darum gebeten zum nächsten WTU-Ausschuss die Sachkosten zu erläutern und diese Position aufzuschlüsseln.

Des Weiteren wird eine gegenseitige Anerkennung der Kurabgabe von Boltenhagen und Klütz angesprochen. Es ist zu überlegen, ob dies sinnvoll ist. Es wird angemerkt, dass hier jedoch auch Verrechnungen zwischen der Gemeinde Boltenhagen und der Stadt Klütz in der Kalkulation berücksichtigt werden müssten.

Frau Heise stellt die Kurabgabensatzung vor. Fragen zur Kurabgabensatzung werden gestellt und beantwortet. Im Einzelnen wird der § 3 des Satzungsentwurfs diskutiert. Es stellt sich die Frage, ob einer Befreiung der Familienangehörigen sinnvoll ist. Viele Gemeinden habe diese Befreiung in ihre Satzung mit aufgenommen. Nach Empfehlungen aus dem letzten Kurabgabenseminar sollte diese Befreiung jedoch entfallen, da dadurch der Eigenanteil der Stadt sinkt. Familienangehörige, die ihre Familie in Klütz besuchen, würden erst als kurabgabepflichtig gelten, wenn der Erholungswille durch z. B. Besuche am Strand erkennbar ist. Hier würden die Besucher dann als Tagesgäste in der Kalkulation berücksichtigt werden. Es wird sich darüber ausgetauscht, inwieweit Familienangehörige die Kurabgabenzahlung am Strandautomaten für selbstverständlich halten und auch trotz möglicher Befreiung eine Kurabgabe bezahlen würden. Des Weiteren wird besprochen, wie die Kurabgabenerhebung bei Besuchern des Uwe-Johnson-Hauses behandelt werden könnte. Es könnten beispielsweise Ermäßigungen des Eintrittspreises für Kurabgabenzahler vereinbart werden bzw. die Kurabgabe bei Besuch des Uwe-Johnson-Hauses bezahlt werden. Familienangehörige müssten bei Besuch des Uwe-Johnson-Hauses dann auch Kurabgabe zahlen.

Weiterhin wird diskutiert, ob neben dem elektronischen Meldeverfahren auch das manuelle Meldeverfahren angeboten werden soll. Nach dem im Sommer beschlossenen KAG M-V kann in der Satzung zum elektronischen Meldeverfahren verpflichtet werden. Das wird jedoch für bedenklich gehalten, da es einige Vermieter gibt, die jahrelang ohne PC Unterstützung und Werbung nur an ihre Stammurlauber vermieten und daher gegebenenfalls keine Möglichkeit haben, die Kurabgabe elektronisch zu melden. Herr Mevius merkt an, dass Herr Kirczek bereits Angebote für die Programme eingeholt hat. Diese sollen der Amtsverwaltung zur Verfügung gestellt werden, damit ein Vergleich der Programme und der beiden Verfahren erfolgen kann.

Zuletzt wird über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gesprochen. Von der Amtsverwaltung soll in Erfahrung gebracht werden, welche Daten wie lange für die Kurabgabenerhebung gespeichert werden.

Die Verwaltung hat eine Aufteilung in 93% Kurabgabe und 7% Fremdenverkehrsabgabe geplant. Es geht auch 100 zu 0.

Nach Einführung der Kurabgabe würde die Strandbenutzungsgebührensatzung entfallen. Eventuell sollten die Punkte 2.1.+2.2. ganz aus der Satzung raus gelassen werden. Es ist zu klären, wie die Kurabgabe bei Besuchern von Veranstaltungen gehandhabt wird.

Es wird einheitlich beschlossen, die vorliegende Kalkulation und die Kurabgabensatzung noch einmal im nächsten WTU-Ausschuss zu besprechen. Die Amtsverwaltung wird zur nächsten Sitzung eine Übersicht zu den Sachkosten der Allgemeinen Tourismusverwaltung, des Uwe-Johnson-Hauses und des Strandes vorbereiten und weitere Informationen zum Datenschutz vorlegen.

 

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Anlagen zur Vorlage