27.10.2021 - 10.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 für das G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr van Leeuwen übergibt das Wort an Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel. Frau Hooth erläutert ausführlich zum Sachverhalt und beantwortet alle aufkommenden Fragen seitens der Gemeindevertreter. Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Bauausschusses.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Die Gemeinde entscheidet über den Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme V.1a im SO W+F. Sie entscheidet sich für den Abwägungsvorschlag

a)     

Die Dachneigung bleibt wie festgesetzt mit dem Entwurf (DN 12° - 20°) und eine zweite Traufhöhe (max. TH 5,5 m) wird als zulässig festgesetzt, damit – ebenso wie bei den Bestandsgebäuden benachbart – eine gestaffelte Dachlandschaft ermöglicht wird.

 

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.             
 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Verfahrensakte wurde mit dem Beschluss vervollständigt und dem Planungsbüro zur Verfügung gestellt.