23.08.2021 - 7.1 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 39...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister informiert zum Sachverhalt.

 

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 39.3 "Lübecker Straße".

Das Plangebiet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 39.3 in Klütz wird wie folgt begrenzt:

 

- im Norden: durch die Grundstücksflächen des landwirtschaftlichen Betriebes,

- im Osten: durch die "Lübecker Straße",

- im Süden: durch die Grundstücksflächen des Baumarktes,

- im Westen: durch private Grünflächen.

 

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-          Sicherung der Dauerwohnnutzung in dem Gebiet.

-          Regelung des innerhalb des Gebietes ansässigen Gewerbes bzw. Zulässigkeit               von gewerblichen Nutzungen,

-          Ausschluss von Ferienwohnungen und Ferienhäusern.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Unterlagen für den Bebauungsplan Nr. 39.3 wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, beauftragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Verfahrensakte gepflegt und das Planungsbüro wurde informiert. Die Bekanntmachung ist noch nicht erfolgt.

 

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Anlagen zur Vorlage