01.07.2021 - 10.1 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Steigmann erklärt sich für befangen.

 

Es bestehen keine Fragen an die Planer. Herr Wardecki verliest sodann den Beschlussvorschlag des Bauausschusses und lässt abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:

 

  1. Die Gemeinde entscheidet sich für den Abwägungsvorschlag 1 zu Ziffer A 3 der Abwägung der Stellungnahme des Landkreises (d.h. die Gemeinde bleibt bei der bisherigen Festlegung zum Dauerwohnen im Vorhaben- und Erschließungsplan und zusätzliche Regelung im Durchführungsvertrag).

 

  1. Die auf Grund der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Michael Steigmann