19.05.2021 - 6.2 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Hierzu führt ebenfalls Frau Hoot vom PBM zum Sachverhalt aus. Die 10. Änderung des FNP ist notwendig, da diese die Grundlage für die 3. Änderung des B-Plans Nr. 15 ist. Der Landkreis NWM sieht hier nicht die Entwicklung des B-Plans Nr. 15, 3. Änderung, aus dem FNP als gegeben an, da hier Ferienwohnungen vom Investor realisiert werden sollen. Hierzu bedarf es einer Änderung des FNP.

Im Verfahren soll mit dem Landkreis NWM geprüft werden, ob es sich um eine einfache Änderung des FNP handelt, oder ob hier ein zweistufiges Verfahren zum Tragen kommen muss.

Die Ausschussmitglieder bitten darum, dass hierzu eine Klärung mit dem Landkreis NWM bis zur kommenden Stadtvertretung stattfindet, bzgl. der Art des Änderungsverfahrens.

 

Anschließend stellt Herr Holst den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Gemeindevertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz im Zusammenhang mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Klütz für einen Teilbereich südöstlich der Ortslage Wohlenberg westlich der Landesstraße (L 01).

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:

- im Nordosten: durch die Landesstraße (L 01) bzw. den begleitenden Geh- und                                           Radweg,

- im Südosten: durch Grünflächen,

- im Südwesten:  durch Grünflächen,

- im Nordwesten: durch das Gebiet des Feriendorfes Wohlenberg.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Grunlagen für die Unterbringung von Anlagen zur touristischen Versorgung und Infrastruktur sowie zu Zwecken der Erholung dem touristisch genutzten, ferienmäßigen Wohnen einem wechselnden Personenkreis an der Wohlenberger Wiek. Umverlegung des öffentlichen Parkplatzes innerhalb des Plangebiets ist vorzunehmen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll vorgenommen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Das Planungsbüro wurde informiert und hat mit dem LK bereits Kontakt aufgenommen. Der Beschluss vom BA wird zur Akte genommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage