22.04.2021 - 8.7 Abschluss Betreibervertrag mit dem SC Boltenhag...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Beratung erfolgte im vorherigen TOP (Zukunft Sport- und Freizeitanlage – GV Bolte/20/14956).

 

Herr Danny Holtz beantragt die namentliche Abstimmung.

 

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Beschluss:

1.  Die Gemeindevertretung überträgt umgehend die Sport-, Spiel- und Freizeitanlage in das Ressortvermögen der Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

2.  Die Kurverwaltung und der Bauhof sichern ab, dass Mitglieder des Vereins – unter Einhaltung der Corona-Vorschriften – weiterhin die Sport-, Spiel- und Freizeitanlage nutzen können. Dafür ist der Platz entsprechend herzurichten.

3.  Die Kurverwaltung erarbeitet ein Betreiberkonzept, welches die Nutzung der Sport-, Spiel- und Freizeitanlage regelt. Dabei sind die Belange der Sportler des Vereins – wie in gewohnter Weise – vollumfänglich zu berücksichtigen. Ein entsprechender Vertrag mit dem Sportverein ist durch die Kurverwaltung abzuschließen. Es wird weiterhin im Konzept auch festgelegt, dass die touristischen Angebote der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für diese Anlage professionell von der Kurverwaltung organisiert sind.

4.  Ggf. kann die Kurverwaltung einen Platzwart einstellen.

5.  Die entsprechenden Mittel für Nr. 1 – 4 werden im Wirtschaftsplan als Nachtrag aufgenommen. Die Gemeinde wird sich diesbezüglich finanziell beteiligen. Insbesondere was die Nutzung durch die Vereinssportler betrifft. Die Beteiligung erfolgt aus den liquiden Mitteln des Gemeindehaushaltes.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

3

 

Herr Dietmar Lehmann

Ja

Herr H.-O. Schmiedeberg

Ja

Herr Dieter Dunkelmann

Ja

Herr Mirko Klein

Ja

Herr Chr. Schmiedeberg

Ja

Herr Raphael Wardecki

Nein

Herr Kay Grollmisch

Ja

Herr Danny Holtz

Nein

Herr Günther Stadler

Nein

Herr Ekkehard Giewald

Ja

Frau Beatrix Bräunig

Ja

Herr Michael Steigmann

Ja

 

Nach der Beratung und Abstimmung macht der Bürgermeister Gebrauch von § 7 Abs. 4 der Geschäftsordnung und tätigt eine Gegendarstellung.

 

Die Sitzung wird sodann für 5 Minuten unterbrochen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen