10.03.2021 - 8.3 Umgestaltung einer Freifläche in der Schloßstraße

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Im Rahmen der naturnahen Umgestaltung eines Grundstückes (Freifläche) in der Schloßstraße gegenüber des Amtes Klützer Winkel sind nachstehende Rahmenbedingung vorzunehmen:

  1. Es ist eine Vorabbesichtigung mit dem Eigentümer des Grundstückes durchzuführen.
  2. Es ist im Vorfeld über die beabsichtigte Gestaltung des Grundstücks zu befinden.
  3. Am 15.03.2021 ist ein Vororttermin anberaumt.
  4. Da die Fläche für die Öffentlichkeit begehbar sein sollte, ist über den KSA anzufragen, wie  ein Versicherungsschutz gewährleistet werden kann.
  5. In Bezug einer öffentlichen Nutzung des Grundstückes ist eine Vereinbarung mit dem Eigentümer abzuschließen.