17.03.2021 - 6.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wagner übergibt das Wort an Herrn Mahnel.

Herr Mahnel führt zum Punkt aus. Er teilt mit, dass hier die Änderungsabsichten im B-Plan Nr. 9, gem. den ausgewerteten Stellungnahmen, vorgetragen werden. Das Ziel ist, im Teilbereich 1 des B-Plans, eine allg. Wohnnutzung für Dauerwohnen über ein genossenschaftliches Wohnen. Stellplätze sind berücksichtigt, ein straßenbegleitender Gehweg wird mit geplant. Die Zielsetzung im Teilbereich 2 werden bestätigt.

Die Planung für den Teilbereich 1 soll vorangehen, und unabhängig geregelt werden.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Damshagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

  1. Die Beschlusspunkte 3 bis 8 des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen vom 06.03.2019 (GV Damsh/19/13139) werden aufgehoben. Die Beschlusspunkte 1 und 2 zur Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 9 bleiben bestehen.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Damshagen für den Ortskernbereich der Ortslage Stellshagen in 2 Teilbereiche zu trennen

Teilbereich 1 Nordwest – allgemeines Wohngebiet

Teilbereich 2 Ost – Bebauung am Dorfplatz für Beherbergung, Ferienwohnen, Betriebswohnen und unter Berücksichtigung des Dauerwohnens.

Das Aufstellungsverfahren erfolgt ab jetzt getrennt für den Teilbereich 1 und Teilbereich 2.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes – Teil 1 (Nordwest); bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

  1. Das Plangebiet für den Teil 1 liegt im westlichen Bereich des Ortskerns der Ortslage Stellshagen und wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden:  durch die Dorfstraße,

-          im Süden:  durch die bisherige Grundstücksgrenze des Gebäudes Dorfstraße 23 inklusive der zugehörigen Grundstücksflächen,

-          im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes – Teil 2 für den Bereich Ost; bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

  1. Das Plangebiet für den Teil 2 – Ortskernbereich der Ortslage Stellshagen wird wie folgt begrenzt:

-          Im Nordosten: durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Damshagen bzw. die zugehörigen Änderungen (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4) für das „Gutshotel Stellshagen“ und Flächen für die Landwirtschaft,

-          Im Südosten: durch Flächen für die Landwirtschaft,

-          Im Westen: durch bebaute Grundstücke am Dorfteich,

-          Im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-          Im Norden: durch den Bebauungsplan Nr. 9 Teil 1 (bisher unbebaute Flächen) sowie bebaute Flächen des Grundstücks Dorfstraße 31 der Ortslage Stellshagen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. 
     
  2. Die öffentliche Auslegung auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Damshagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

 9

davon anwesend:  

 9

Zustimmung: 

 9

Ablehnung:

 0

Enthaltung:

 0

Befangenheit:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage