09.03.2021 - 4.9 Weiße Wieck...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Seitens des Vorhabenträgers der 12.18 wurde erläutert, dass es versehentlich zu den Rodungsarbeiten auf gemeindeeigenem Grund- und Boden gekommen ist. Das Planungsbüro hat den Vorgang planungsrechtlich bewertet und dargestellt.

 

Folgende Festlegungen werden seitens des Bauausschusses getroffen:

1. Die Ausgleichspflanzungen für den B-Plan Nr. 14 sind zu kontrollieren.

2. Die Funktionsfähigkeit der Krötengänge ist zu überprüfen und ein Konzept zur dauerhaften Instandhaltung vorzulegen.

3. Die Zaunanlage am 12.18-Grundstück, Tarnewitzer Chaussee, ist auf deren Notwendigkeit hin zu überprüfen.

 

Zusammenfassend legt der Bauausschuss fest, dass mit diesen drei Festsetzungen und den Rodungsarbeiten ein gemeinsames Konzept mit dem Vorhabenträger zu entwickeln ist.

 

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Ein Beschluss wird nicht gefasst.