24.02.2021 - 11 Beschluss über den Brandschutzbedarfsplan für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Boge übergibt das Wort an Herrn Gromm von der Verwaltung. Herr Gromm erläutert wie folgt:

 

Nach § 2 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes für M-V haben die Gemeinden einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen

 

Mit Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel vom 11.12.2017, hat der Amtsausschuss beschlossen, die Brandschutzbedarfsplanung für die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Klützer Winkel zu übernehmen

 

Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow vom 01.01.2018, wurde die Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen auf das Amt Klützer Winkel übertragen

 

Auf Grund dieser Beschlüsse wurde die Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Zierow auf der Grundlage der Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren in M-V von der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel erstellt

 

Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan besteht aus:

 

  1. Allgemeiner Teil
  2. Beschreibung des Gefahrenpotenzials
  3. Beschreibung des vorhandenen Gefahrenabwehrpotenzials
  • Struktur der Feuerwehr
  • Löschwasserversorgung
  • Einsatzaufkommen
  • Personenschäden
  • Eintreffzeiten und Erreichungsgrad
  • Kräfte der Nachbargemeinden
  • Eigene Technik
  • Technik der Nachbargemeinden
  • Ausstattung der Feuerwehr
  • Qualifikation des Personals
  • Personalentwicklung
  • Personalberechnung
  1. Ermittlung der erforderlichen Ausrüstungsstufen
  2. Festlegung der Schutzziele
  3. Risikobewertung, Risikopotenzial
  4. Ist-Soll-Vergleich
  5. Fazit
  6. Umsetzungsmaßnahmen
  • Standortkonzept
  • Personal-, Personalentwicklungskonzept, Ausbildungskonzept
  • Fahrzeug- und Technikkonzept
  • Löschwasserkonzept
  1. Anlagen

 

Die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung wurde beim Landkreis NWM zum Zweck der Mitwirkung eingereicht.

 

Aufgrund des eingereichten Brandschutzbedarfsplanes erfolgte am 10.11.2020 eine Telefonkonferenz mit den Landkreis NWM, dem Amt Klützer Winkel, dem Bürgermeister, dem Gemeindewehrführer, Amtswehrführung und der Kreiswehrführung.

 

Auf dieser Telefonkonferenz wurden die Hinweise des Landkreises erläutert.

 

Diese Hinweise wurden mit Schreiben vom 10.12.2020 vom Bürgermeister der Gemeinde Zierow und dem Gemeindewehrführer nicht bestätigt.

  • Es soll der Stellungnahme des Gemeindewehrführers vom 16.10.2020 gefolgt werden.
  • In dieser Stellungnahme wurden jedoch die die Schutzziele der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland empfohlen. Diese Schutzziele gelten jedoch nur für die Berufsfeuerwehren.
  • Für die Freiwilligen Feuerwehren sind jedoch die Schutzziele nach der Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren in M-V zur Anwendung zu bringen.

 

Mit Schreiben vom 25.01.2021 hat der Landkreis NWM den Brandschutzbedarfsplan bestätigt.

Mit Schreiben vom 16.10.2020 reichte der Gemeindewehrführer seine Stellungnahme zum Brandschutzbedarfsplan ein.

 

Der Brandschutzbedarfsplan ist relevant für zukünftige Bau- und Beschaffungsmaßnahmen.

 

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt den vorliegenden Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Zierow mit folgenden Ergänzungen / Veränderungen: Stellungnahme des Gemeindewehrführers. 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

8

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

  

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

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Anlagen zur Vorlage