01.12.2020 - 11.2 Plan B Strandkorbvermieter

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Das StALU hat den Hinweis gegeben, dass die Häuser bis zum 15.12.2020 abzureißen sind. Die Kurverwaltung mietet bis zum 30.04.2021 eine Unterstellmöglichkeit an. Hier kann das durch die Strandkorbvermieter vorgehaltene Equipment eingelagert werden.

Sollten die Hütten am 01.05.2021 nicht bezugsfertig sein, sollen ca. 20 Stück angemietet werden. Die Kurverwaltung befindet sich gegenwärtig in der Angebotseinholung, dies gestaltet sich jedoch als schwierig aufgrund der Unbestimmtheit des Zeitraumes.

 

Herr H.-O. Schmiedeberg schgt vor, die Möglichkeit Container anzumieten o. ggf. zu kaufen zu prüfen.

Herr Giewald erfragt, ob für das Aufstellen von Containern eine Baugenehmigung erforderlich ist.

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