10.12.2020 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erörtert den Sachverhalt. Hier sind die Stellungnahmen der Öffentlichkeit maßgebend. Die Kapazitäten sind bestätigt und eine städtebauliche Empfehlung sollte getroffen werden. Es besteht Einigkeit darüber, dass das Plangebiet in einem Stück entwickelt werden soll. Die Belange der Bevölkerung sollen Berücksichtigung finden.

Das beinhaltet, dass das Gebiet zumeist zu weit in den Außenbereich ausdehnt. Die Infrastruktur in der Ortslage soll erweitert und zugänglich für die umliegende Bebauung und deren Anwohner werden.

 

Folgende Empfehlungen sollen in der Beschlussfassung Berücksichtigung finden:

  • Verzicht auf den Weg westlich der Ortslage Niendorf
  • Grünfläche mit einer Breite von 100-110 m beizubehalten, entsprechend FNP.
  • Um die Ausdehnung in die Landschaft zu minimieren, ist die Bebauung an die Strandstraße heranzurücken. 
  • Schaffung von Voraussetzungen für Infrastrukturen, die nicht nur dem Gebiet, sondern auch den Einwohnern der Ortslage und der Gemeinde zur Verfügung stehen.
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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangen.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Im Stellungnahmeverfahren ergaben sich Hinweise, die lediglich zur Kenntnis genommen werden. Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Die vorgenannten Empfehlungen sind zu berücksichtigen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage