24.11.2020 - 11 Grundsatzbeschluss zum Bau von Strandhäusern an...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

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Herr Rappen berichtet vom Gespräch mit dem StALU WM. Temporär errichtete Häuser auf Pfählen müssen zum Saisonende sowie bei Sturmflutereignissen komplett zurückgebaut werden. Die Pfahlköpfe müssen bis 50 cm unter OK Strand ebenfalls zurückgebaut werden.

Weitere temporäre Lösungen sind möglich.

Chr. Schmiedeberg stellt den Antrag, die BVL dahingehend zurückzustellen bis das in Aussicht gestellte Datenblatt des StALU´s vorliegt. Hier sind Varianten für bauliche Anlagen, die am Strand zulässig sind, ausgearbeitet.

Die BVL ist dann den entsprechenden Varianten anzupassen und zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen.

 

Dies wird einstimmig bestätigt.

 

 

Zurückgestellt, die Beschlussvorschläge müssen überarbeitet werden.

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Anlagen zur Vorlage