22.10.2020 - 9 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Steigmann berichtet hierzu aus dem Bauausschuss. Frau Viertel-Finkbeiner und Herr Kohls sind anwesend.

 

Anhand einer 3D-Annimation stellen sie das geplante Projekt erneut vor. Das Gebäude hat eine Größe von 223 m² Grundfläche. Das entspricht 6,5 % der Gesamtfläche des zu überplanenden Areals. Der Wasserspielplatz hat eine Größe von 235 m² und die Parkanlage von ca. 800 m². Die Gebäudeanmessungen haben eine Länge von ca. 29 m und eine Breite von 6,50 m bis 9,50 m. Das Nebengebäude hat eine Abmessung von 5,50 m Breite und 8,50 m Länge.

 

Nach der Vorstellung stellt Herr Wardecki das Vorhaben zur Diskussion. Hier besteht Einigkeit, dass im VE Plan Festsetzungen zur Gebäudegestaltung, hinsichtlich der Glasanteile und Art der Nutzung, getroffen werden sollen. Es wird der Hinweis zu der Cafégartensatzung gegeben, dass nur rechtsseitig der Mittelpromenade Gastronomie erlaubt sein sollte und nicht linksseitig der Promenade. Hierzu wird ergänzt, dass sich auf dem Areal bereits ein Bestandsgebäude für die ehemalige Minigolfanlage befindet und durch den VE Plan das Vorhaben ein Sonderstatus erlangt und somit eine Vorbildwirkung für ähnliche Projekte ausgeschlossen ist.

 

Anschließend wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt.

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Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hebt den am 16.04.2019 gefassten erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 (Beschluss Nr. GV Bolte/19/13154) auf.

 

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt den vorliegenden erneuten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 einschließlich des Gebäudes an der Mittelpromenade und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3. Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 einschließlich der Begründung ist gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Im Weiteren soll in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung im B-Plan festgesetzt werden, dass Vogelschutzglas verwendet wird sowie auch die prozentuale Begrünung von Grün-Dächern festgesetzt wird.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

2

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 Beschluss wurde an das Planungsbüro übermittelt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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