13.10.2020 - 5 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Vorab lässt Herr Steigmann über das Rederecht für Planer und Investoren abstimmen. Das Rederecht wird einstimmig erteilt.

 

Sodann führt Frau Finkbeiner zur Historie des Grundstücks und Gebäude „Minerva“ aus. Es soll ein Camp-David-Adventure-Golfpark errichtet werden, mit einer 18 Loch-Adventure-Golfbahn, einer Goldschürfmine und einem Wasserspielparadies für Kinder. Weiterhin soll ein Gebäude in den Abmessungen 30 x 10 m errichtet werden. Hier soll ein Indoorspielparadies mit Imbiss geschaffen werden. Ein weiteres Nebengebäude ist vorgesehen, für Müll, Werkstatt und Lager. Der Park soll ganzjährig geöffnet sein.

 

Nach der Vorstellung durch Frau Finkbeiner wird das Vorhaben zur Diskussion gestellt.

 

Hier wird aufgeworfen, dass das Haus großflächig aus Glas ist und bitte hier darauf geachtet werden soll, dass ein Vogelschutzglas verwendet wird. Frau Finkbeiner ergänzt, dass dieses bereits in der Planung vorgesehen ist.

 

Frau Matschke gibt den Hinweis, dass dies in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung im B-Plan festgesetzt werden soll, dass Vogelschutzglas verwendet wird. Ebenfalls regt sie an, dass eine Festsetzung hinsichtlich der Begrünung des Daches erfolgen soll.

 

Herr Rödiger weist darauf hin, dass die Höhen des Wasserspielplatzes entsprechend der Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken beachtet werden sollen.

 

Herr Klein und Herr Chr. Schmiedeberg regen an, dass zur kommenden Gemeindevertretung eine visuelle Präsentation des Projektes erfolgen sollte. Herr Klein stellt sodann den Antrag, zur kommenden Gemeindevertretung eine 3D-Annimation präsentiert zu bekommen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Frau Finkbeiner sowie ihr Rechtsbeistand nehmen die Anregungen und Hinweise wohlwollend zur Kenntnis und sind bemüht, bis zur kommenden Sitzung der Gemeindevertretung eine 3D-Annimation aufzubereiten und dementsprechend vorzustellen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung unter Vorbehalt, dass eine 3D-Animation zur Gemeindevertretung präsentiert wird:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hebt den am 16.04.2019 gefassten erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 (Beschluss Nr. GV Bolte/19/13154) auf.

 

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt den vorliegenden erneuten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 einschließlich des Gebäudes an der Mittelpromenade und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3. Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 einschließlich der Begründung ist gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Im Weiteren soll in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung im B-Plan festgesetzt werden, dass Vogelschutzglas verwendet wird sowie auch die prozentuale Begrünung von Grün-Dächern festgesetzt wird.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage