23.09.2020 - 10.1 Rückvergütung der Kurabgabe

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Stöckmann spricht die Rückvergütung der Kurabgabe an die Vermieter an. Hierzu gab es eine Anfrage von einem Vermieter, der eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3 % anfragte. Es gibt keine rechtliche Grundlage dazu. Somit wird von dieser Rückvergütung abgesehen.