22.09.2020 - 12 Satzung über die vorhabenbezogene 3.Änderung de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratung siehe TOP 10.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Klütz für das Sondergebiet Versorung und Infrastruktur an der Landesstraße L 01 folgende Anregungen zu äußern:

 

"Die naturnahe Umgebung trägt wesentlich zur Erholungs- und Lebensqualität der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bei. Die zunehmende Zersiedlung und Überbauung der Landschaft beeinträchtigen das Landschaftsbild und den Naturhaushalt. Der Nutzungsdruck auf die natürlichen Küstenlebensräume und damit auch auf bedrohte Tier- und Pflanzenarten nimmt zu. Betroffen sind davon insbesondere bisher noch naturnahe und weniger von Menschen frequentierte Küstenabschnitte wie sie zum Beispiel im Bereich der Halbinsel Hohen Wieschendorfer Huk sowie in den westlichen und östlichen Randbereichen der Wohlenberger Wiek noch vorkommen. Die Gemeinden Hohenkirchen, Klütz und Ostseebad Boltenhagen werden von denselben Natura 2000-Gebieten berührt. Da die Erhaltungsziele dieser Natura 2000-Gebiete nicht erheblich beeinträchtigt werden dürfen, können auch die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen infolge der zu erwartenden Summationswirkungen bestehender und zukünftiger Beeinträchtigungen beschränkt werden."

 

Planungen der Nachbargemeinde Ostseebad Boltenhagen werden durch diese Planung berührt.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

3

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage