11.08.2020 - 5.3 Japanischer Knöterich und Bärenklau

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Die Verwaltung erklärt, dass der japanische Knöterich im Gegensatz zum Riesen-Bärenklau weder giftig noch gefährlich ist. Es können somit nicht die Grundstückseigentümer aufgefordert werden, den Knöterich zu bekämpfen.

 

Bezüglich der Beseitigung des Riesen-Bärenklaus möchte der Ausschuss wissen, wann die Schreiben an die Grundstückseigentümer herausgegangen sind und welche Frist ihnen gesetzt worden ist.