04.08.2020 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 Ortslage ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird darum gebeten, ein Kostenangebot bis zur Gemeindevertretersitzung vorzulegen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 32 „Ortslage Wohlenhagen“ der Gemeinde Hohenkirchen. Der Plangeltungsbereich besteht aus zwei Teilbereichen (TB1 und TB2) und wird wie folgt begrenzt:

Teilbereich 1:

-      im Norden:  durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.13,

-      im Osten:  durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.13,

-      im Süden:  durch Waldflächen,

-      im Westen:  durch Flächen für die Landwirtschaft.

Teilbereich 2:

-      im Norden:  durch Flächen für die Landwirtschaft,

-      im Osten:  durch Flächen für die Landwirtschaft (östliche

Grundstücksgrenze der Grundstücke an der Seestraße),

-      im Süden:  durch Waldflächen,

-                                                     im Westen:  durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.13 und durch Flächen für die Landwirtschaft.

 

  1. Das Planungsziel besteht in der Sicherung und Entwicklung der Dauerwohnnutzung in der Ortslage Wohlenhagen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage