26.05.2020 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Klütz für den Ferienpakr südlich der Ortslage Wohlenberg im Anschluss an den Bebauugsplan Nr. 15 der Stadt Klütz für die Ferienhausanlage, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 liegt südlich der Ortslage Wohlenberg und wird wie folgt begrenzt:

-         im Norden:  durch Gehölze und eine Grünfläche südlich der Ortslage

Wohlenberg,

-         im Osten:  durch den Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Klütz (Grundstücke                                           am "Ostseeblick" und private Grünfläche)
 

-         im Süden:   durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-         im Westen:  durch den Weg nach Bössow.

 

  1. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 27 wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Klütz durch die Stadtvertretung der Stadt Kalkhorst ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt sind.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage