13.05.2020 - 11 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Langer erläutert die Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14Gutsanlage Zierow“ und das bisherige Verfahren. Anschließend übergibt Herr Langer das Wort an Herrn Müller vom Planungsbüro bab. Herr Müller stellt das Planvorhaben vor. Er geht auf die Ziele des Vorhabens und die eingegangen Stellungnahmen, sowie auf die vorgenommenen Änderungen am Entwurf ein. Dabei geht er im Speziellen auch auf die Festsetzungen und bestehende Natur- und Bodendenkmäler ein.

Herr Domschat bittet Herrn Müller um nähere Bestimmung was in einem allgemeinen Wohngebiet per Gesetz zulässig wäre und regt an das allgemeine Wohngebiet in ein reines Wohngebiet umzuwidmen oder die Nutzung weiter einzuschränken. Herr Müller rät davon ab, da hohe Anforderungen an reine Wohngebiete bestehen und die Gewährleistung der Wohnverträglichkeit nicht gewährleistet werden kann. Es folgt ein Meinungsaustausch zwischen den Ausschussmitgliedern.

Herr Langer lässt abstimmen, ob die Ausschussmitglieder eine Einschränkung der Nutzung wünschen. Es wird sich mehrheitlich dagegen entschieden.

 

Herr Langer geht auf die Frage aus der Einwohnerfragestunde ein und übergibt das Wort an Herrn Müller.

Herr Müller geht dabei auf den Baumbestand und die Bedeutung des Alleenschutzes ein und erläutert, dass in diesem Bereich keine Zufahrten möglich sind und diese deshalb nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden können.

 

Anschließend lässt Herr Langer über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:

1. Die Entwürfe des B- Planes Nr. 14 „Gutsanlage Zierow“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Das Plangebiet umfasst den Bereich der Gutsanlage Zierow sowie die angrenzende Umgebungsbebauung und wird wie folgt begrenzt:

       im Norden und Nordosten: durch die Lindenstraße

       im Südosten:   durch die Wischer Straße

       im Süden:   durch Grünflächen

       im Westen:   durch den Zierower Bach

 

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

8

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage