16.01.2020 - 5 Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Kal...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bosch übergibt das Wort an Frau Vullert. Frau Vullert erläutert die Haushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für die Planjahre 2020/2021 und geht dabei auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie die Investitionen, insbesondere auf die Ermächtigungsvorträge ein.

 

Sie weist darauf hin, dass das Jahresergebnis im Ergebnishaushalt der einzelnen Jahre stark schwankt. Dies resultiert aus den Verkäufen von Anlagevermögen. Im Haushaltsjahr 2020 kann durch den Verkauf von Grundstücken ein positives Ergebnis ausgewiesen werden, wobei nicht von einem vollständigen Verkauf aller Grundstücke ausgegangen wird. Anmerkungen und Fragen seitens Herrn Neick werden diskutiert und beantwortet.

 

Frau Vullert erläutert nun den Finanzhaushalt und die Liquiditätsvorschau (Muster 5b) und die damit zusammenhängenden Ermächtigungsvorträge. Danach wird die Gemeinde planmäßig zum Ende des Jahres mit ca. 500.000,00 € im Kassenkredit verbleiben. Herr Neick hinterfragt den Unterschied zwischen den Ermächtigungsvorträgen und den Ansätzen, die neu in den Haushalt eingestellt werden. Frau Vullert erläutert ausführlich und stellt klar, dass sich an der Liquidität nichts ändert, wenn man Ermächtigungen streicht und die Maßnahmen stattdessen neu als Haushaltsansatz einstellt. Eine Verbesserung der Liquidität könnte hier nur erreicht werden, indem einzelne Maßnahmen gestrichen oder auf Folgejahre verlegt werden. Es konnten nicht alle offenen Fragen endgültig geklärt werden, sodass Herr Neick in diesem Zusammenhang nochmal einen Termin mit Frau Rusch vom Bauamt war nehmen möchte.

Frau Vullert fährt mit der Erläuterung des Haushalts fort. Sie erläutert die Änderungen durch das neue FAG 2020. Sie geht insbesondere auf die Sonderzuweisung nach § 27 FAG ein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Hebesätze der Gemeinde 20 Hebesatzpunkte über den gewogenen Durchschnitzhebesätzen der Gemeindegrößenklassen des Jahres 2018 liegen. Somit liegen für die Gemeinde Kalkhorst die Voraussetzungen vor, um nach § 27 FAG M-V Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleiches oder Sonderzuweisungen für das Jahr 2020 im Jahr 2021 erhalten zu können. Des Weiteren erhält die Gemeinde eine Zuweisung nach § 23 FAG. Die Mittel für die Infrastrukturpauschale in Höhe von 128.276,00 € werden im Haushaltsjahr 2020 für die Maßnahme des Radwegebaus zwischen Kalkhorst und Groß Schwansee eingesetzt.

 

Im Anschluss wird näher auf einzelne Aufwendungen eingegangen. Speziell wird der Zuschuss für das minimare i. H. v. 80.000,00 € erwähnt.

Herr Neick ergänzt, dass für die Instandhaltung des CAP Arcona Kosten in Höhe von 3.000,00 € und Fördermittel in Höhe von 1.500,00 € eingeplant werden sollen.

Es wird ebenfalls auf die Höhe der Kreis- und Amtsumlage eingegangen. Ein  Anstieg der Amtsumlage um fast 100.000,00 € durch steigendes Personal wird festgestellt. Es wird besprochen, ob eine Personalanalyse durchgeführt werden soll.

 

Zum Schluss möchte Herr Neick wissen, ob für den Ausbau des Weges hinter der Kirche Straßenausbaubeiträge (Ausgleichzahlungen) vorgesehen bzw. vorhanden sind. Das ist nochmal durch das Amt zu prüfen.

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Beschluss:

Der Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt die Haushaltssatzung nach der Beschlussvorlage zu beschließen, einschließlich der Änderungen, die Herr Neick nach Rücksprache mit Frau Vullert und dem Bauamt bis zur Gemeindevertretersitzung vornehmen wird (einzelne Baumaßnahmen streichen).

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage