11.12.2019 - 14 Instandsetzungen Brücken und Durchlässen: Erfor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertreter beraten zum Sachverhalt. Es ist zu mit dem Wasser- und Bodenverband zu klären, welche Aufgaben sie zu erledigen haben und welche Aufgaben in welchem Turnus von ihnen regelmäßig durchgeführt werden. So das die Kosten nicht auf die Gemeinde fallen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Damshageb empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung Damshagen beschließt folgendes:

 

Bauwerk Nr. 11-1 Durchlass i. Z. des Ortsverbindungsweges von Parin nach Damshagen über Damshäger Bach

Die Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten sind im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahme durchzuführen.

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.

 

Bauwerk Nr. 11-2 Durchlass i. Z. des Ortsverbindungsweges von Parin nach Damshagen über einen Graben

Die Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten sind im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahme durchzuführen.

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.

 

Bauwerk Nr. 12 Durchlass i. Z. der Gemeindestraße "Wirtschaftshof" über den Abfluss des Dorfteiches in Parin

Die Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten sind im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahme durchzuführen.

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.

 

Bauwerk Nr. 14 Durchlass i. Z. des Kussower Weges bei einem Moor über einen Bach

Der Neubau des Durchlasses ist zu beauftragen (separate Beschlussfassung).

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.

 

Bauwerk Nr. 15 Durchlass i. Z. der Straße "Weg zur Holzkoppel" bei Dorf Gutow über den

Damshäger Bach

Die Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten sind im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahme durchzuführen.

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

Dazu vom Wasser- und Bodenverband:

Durchlässe und Brücken befinden sich nicht im Eigentum des WBV "Wallensteingraben-Küste". Die Unterhaltungspflicht obliegt dem Verkehrslastträger bzw. dem Eigentümer.

Die Reinigung der Durchlässe, das Entfernen von Ablagerungen und Treibsel ( Geäst) führt der Verband im Rahmen der Gewässerunterhaltung durch. Die Ursachen für Ablagerungen stehen in unmittelbaren Zusammenhang mit der Funktion und Wirkungsweise der Gewässer.

Die Gewässerunterhaltung beinhaltet weiterhin die Sohlkrautung und Böschungsmahd bis an die jeweiligen Bauwerke. Diese Unterhaltungsmaßnahme wird aus ökologischen und finanziellen Gründen nicht an allen Gewässerabschnitten ausgeführt. Entscheidend für die Beauftragung ist die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Abflusses.

Häufig wachsen Gehölze in unmittelbarer Nähe der Bauwerke auf. Wurzeln können die Bauwerke beträchtlich schädigen, diese sollten dann auch durch den Verkehrslastträger bzw. Eigentümer entfernt werden. Weiterhin besteht die Sicherungspflicht gegen Absturz, mindesten wenn die Bauwerke öffentlich genutzt werden.

 

 

20.02.2020  15:34:53    Hettenhaußen, Antje 

Status auf "Erledigt" gesetzt

Vermerk:

Die Verwaltung empfiehlt eine jährliche Besichtigung und wenn notwendig Reinigung und Instandhaltung durch Gemeindearbeiter

 

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Anlagen zur Vorlage