26.09.2019 - 9 B- Plan Nr. 20 der Gemeinde Hohenkirchen "Nien...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Do, 26.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis geprüft.
Es ergeben sich keine Stellungnahmen, die der Abwägung zuzuführen sind. Die beteiligte Öffentlichkeit hat weder Anregungen noch Hinweise vorgetragen. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise des Landkreises wurden im Verfahren beachtet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Niendorf Südwest“ für das Gebiet begrenzt,
- im Norden: durch angrenzende Flächen, die landwirtschaftlich genutzt wer den,
- im Osten: durch vorhandene bebaute Flächen und durch den Spielplatz,
- im Süden: durch die Straße von Niendorf nach Wohlenhagen,
- im Westen: durch Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden.
sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Von der Änderung sind zwei Teilbereiche innerhalb Plangebietes betroffen;
Teilbereich 1 - Teilbereich aus Flurstück Gemarkung: Niendorf (bei Greves mühlen), Flur: 2, Flurstück: 14/5,
Teilbereich 2 - Teilbereich aus Flurstück Gemarkung: Niendorf (bei Greves mühlen), Flur: 2, Flurstück: 14/5,
bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der Satzung über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Niendorf Südwest“ durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 ins Internet eingestellt ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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458,9 kB
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