11.04.2019 - 10 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr van Leeuwen informiert über den Sachverhalt und die im Bauausschuss empfohlene Beschlussfassung, dass ein Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 20 zu beschließen ist, falls ein Befreiungsantrag nicht möglich ist.

 

Anschließend lässt Herr van Leeuwen über den Beschlussvorschlag nebst der Ergänzung „…vorbehaltlich, dass ein Befreiungsantrag nicht möglich ist“ abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt vorbehaltlich, dass ein Befreiungsantrag nicht möglich ist, wie folgt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet „Niendorf Südwest“.

 

  1. Die Plangebiet befindet sich im Südwesten der Ortslage Niendorf, nördlich der Verbindungsstraße nach Wohlenhagen. Das Gebiet wird begrenzt:

-          im Norden: durch angrenzende Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden,

-          im Osten:durch vorhandene bebaute Flächen und durch den Spielplatz,

-          im Süden:durch die Straße von Niendorf nach Wohlenhagen,

-          im Westen: durch Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung planungsrechtlichen Grundlagen für:

-          Veränderte Nutzung innerhalb des Plangebietes. Für ein Gebiet ist anstelle der Nutzung für Infrastruktur ein Ferienhaus zuzulassen.

-          Für ein Gebäude, das als Ferienhaus vorgesehen ist, ist die Nutzung als Infrastrukturgebäude festzusetzen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Beschluss an zuständiges Planungsbüro zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

 

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Anlagen zur Vorlage

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