06.03.2019 - 21 Satzung über den Bebauungsplan 10 der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Krüger stellt die Öffentlichkeit wieder her.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:
 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Damshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

Das Plangebiet befindet sich im nordwestlichen Bereich der Ortslage Rolofshagen.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

-          nördlich:von landwirtschaftlichen Flächen,

-          westlich:von vorhandener Wohnbebauung entlang des Sandweges,

-          südlich:von landwirtschaftlichen Flächen,

-          östlich:von vorhandener Wohnbebauung entlang des Sandweges.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Damshagen durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

7

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage