13.12.2018 - 12 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 für das G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel informiert ausführlich über den Bebauungsplan Nr. 28. Zudem erläutert Herr Mahnel die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.

Im Rahmen der Abwägung ergeben sich:

-        zu berücksichtigende,

-        teilweise zu berücksichtigende und

-        nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

 

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet