28.11.2018 - 11 Bebauungsplan Nr. 16 für das Gebiet Ortslage Zi...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Aufgrund der fehlenden Unterlagen, erläutert Herr Boge den Sachverhalt. Er informiert über ein Gespräch beim Landkreis. Nach Rücksprache mit dem LK NWM ist die Art der Nutzung als Ferienwohnung in einem allgemeinen Wohngebiet in untergeordneter Form zulässig. Die Anzahl und Zulässigkeit der Ferienwohnungen in dem Gebiet lässt sich mit einem B-Plan regulieren. Jedoch wurde von einer übermäßigen Überplanung abgeraten. Sollte die Art der Nutzung WA durch eine überhöhte Anzahl von FW in dem Gebiet bedroht sein, kann erneut über einen Aufstellungsbeschluss nachgedacht werden.

 

Nach neuen Erkenntnissen handelt es sich bei den eingereichten Unterlagen nicht um die Nutzungsänderung für den Neubau eines Wohnhauses mit 2 WE in der 2. Reihe, sondern um das Bestandsgebäude (Doppelhaushälfte) entlang der Fliemstorfer Straße. Es folgt eine rege Diskussion.

 

Zur Klarstellung des Sachverhalts soll die BV zum gemeindlichen Einvernehmen für die beantragte Nutzungsänderung erneut im nächsten Bauausschuss beraten werden.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Erneut auf die Tagesordnung genommen.

 

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Anlagen zur Vorlage