27.09.2018 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Do, 27.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Der Geltungsbereich des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 19 für die Ferienanlage nördlich der Ortslage Niendorf und westlich der Strandstraße wird wie folgt begrenzt:
- im Osten: durch die Strandstraße (Kreisstraße K19),
- im Südosten: durch Flächen für die Landwirtschaft und angrenzende Wohn-
grundstücke von Niendorf,
- im Süden, Westen,
Nordwesten:durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Nordosten:durch das Ferienhaus „Am Campingplatz“.
Die Planbereichsgrenze ergibt sich gemäß dem städtebaulichen Konzept.
2.Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
3.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
4.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
5.Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
6.Der Plangeltungsbereich wird um die Wegeverbindung zur Ferienanlage Meerleben erweitert. Die Anlage mit dem abgestimmten Plangeltungsbereich wird zur nächsten Gemeindevertretersitzung nachgereicht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
6,9 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
57,3 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
335,3 kB
|