22.08.2018 - 11 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 "Ortszent...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Folgende Ergänzung soll unter Punkt 2 / 3 Teilstrich erfolgen:

-          Festsetzung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung für den erforderlichen Gemeindebedarf, für das Wohnen und für landwirtschaftliches Gewerbe.

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Ortszentrum Beckerwitz“ der Gemeinde Hohenkirchen.

Die Planbereichsgrenzen sind in der untenstehenden Skizze dargestellt.

Der Planbereich wird begrenzt

-          im Norden: durch den Stadtweg und daran angrenzende bebaute Grundstücke,

-          im Osten: durch bauliche Anlagen der Landwirtschaft,

-            im Süden: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung nördlich der Straße in der Krim,

-          im Westen: durch die Ostseestraße.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für:

-          Neugestaltung und planungsrechtliche Festsetzungen im Ortszentrum,

-          Neuregelung der Verkehrsanbindung des Stadtweges,

-          Festsetzung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung für den erforderlichen Gemeinbedarf, für das Wohnen und für landwirtschaftliches Gewerbe.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 29.08.2018.

 

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Anlagen zur Vorlage