26.03.2026 - 9.4 Anfrage zu den Regelungen der Kommunalverfassun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Schmiedeberg nimmt Bezug auf § 29 Absatz 8 Satz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und führt aus, dass die Niederschrift innerhalb eines Monats nach Sitzung den Mitgliedern der Gemeindevertretung vorzulegen sei. Er bittet in diesem Zusammenhang um Beachtung der genannten Regelung.

 

Des Weiteren nimmt er Bezug auf § 36 Absatz 6 Satz 2 und erkundigt sich, inwieweit die Regelungen der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die Mitwirkungsrechte von Gemeindevertretern die keiner Fraktion angehören oder sich keiner Zählgemeinschaft angeschlossen haben, in Ausschüssen bestimmen. Hintergrund seiner Nachfrage ist die Frage, ob ein Rederecht in allen Ausschüssen besteht oder ob dieses auf einen bestimmten Ausschuss beschränkt ist.