18.09.2025 - 2.8 Mülltonnen Ostseeallee

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Ein Einwohner zitiert den § 25 StrWG - MV sowie § 9 Sondernutzungssatzung der Gemeinde. Seiner Ansicht nach ist die Gemeinde und das Amt dafür zuständig, dafür zu sorgen, dass die Mülltonnen nur begrenzt im öffentlichen Raum stehen dürfen. Dies habe er sich so auch von Herrn Scholz vom LK bestätigen lassen. Der Bürgermeister teilt mit, dass nach vorliegenden Informationen hierfür das Ordnungsamt des LK NMW zuständig sei. Weiterhin teilt Herr Wardecki mit, dass er vor zwei Wochen (sonntags) fünf unterschiedliche Tonnen fotodokumentiert hat. Er schlägt daraufhin vor, dass sowohl der Einwohner selbst wie auch er als Bürgermeister das Anliegen an den Landrat weiterleiten könnten.