18.09.2025 - 9.23 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Piankowski beantragt im Namen der AfD-Fraktion die namentliche Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 für den zentralen Teil des Alten Sportplatzes „Hotel aja Resort Boltenhagen“ in Boltenhagen, südlich der Ostseeallee, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, begrenzt:

- im Nordosten: durch die Ostseeallee,

- im Südosten: durch einen ca. 20 - 25 m breiten Teil des "Alten Sportplatzes“, der an  das Grundstück Ostseeallee 48a, b, c mit seiner Zufahrt angrenzt,

- im Südwesten: durch den südwestlichen Teil des "Alten Sportplatzes",

- im Nordwesten: durch das Seniorenpflegeheim und die Zufahrt zur Reithalle

und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden  Fassung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung bestimmt.

 

2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18, der Entwurf der Begründung, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die genannten Unterlagen öffentlich auszulegen sowie über das zentrale Internetportal des Landes M-V zugänglich zu machen.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

4. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist vorzunehmen.

 

5. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt nicht für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes von Bedeutung ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Herr Wardecki  Ja

Herr Schönian  Ja

Herr Holtz  Ja

Herr Beckert  Ja

Frau Bräunig  Ja

Herr Claus  Ja

Frau Herrmann Ja

Herr Hoffmann Ja

Herr Paul  Ja

Herr Piankowski Nein

Herr Schmiedeberg Ja

Herr Tiede  Ja

 

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschlussauszug dem Planungsbüro am 07.10.2025 übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

Im Übersichtsplan Bauleitplanung Stand zum Verfahren aktualisiert.

 

 

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Anlagen zur Vorlage