26.02.2025 - 7 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angele...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister berichtet über folgende wichtige Angelegenheiten:

1. Frau Franz Stabsstelle Tourismus im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V hat am 02.12.2025 auf die Antwort der Gemeinde Zierow bzgl. der Beschwerde von Herrn Jan Bauer, Zierow täte gar nichts für die Entwicklung des Tourismus in der Gemeinde und müsste daher den Titel „Erholungsort“ aberkannt bekommen, geantwortet und Zierow in Bezug auf seinem Weg als Erholungsort gestärkt.

 

2. Zum Thema Zweitwohnungsteuer und deren Bearbeitung durch Mitarbeiter des Amtes Klützer Winkel fand am 22.01.2025 eine Abstimmung im Amt statt. Vorgestellt wurde hier der Stand zum Thema „Veranlagungen zur Zweitwohnungssteuer“. Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass für das Übermaß an zu erledigenden Verwaltungsaufgaben nicht genügend Personal zur Verfügung steht. Es wurde nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, die Eingang in ein kleines Vertragswerk finden werden, welches zu gegebener Zeit der GV vorliegen wird.

 

3. Sachstand Brücke 12

  • siehe Anlage

 

Zudem gibt es momentan ein Problem mit einer Stellungnahme von der Straßenaufsicht. Mit dem Ing.-Büro Merkel, dem Amt und Herrn Berchthold von der Straßenaufsicht wird es einen Vorort-Termin geben, um den Sachverhalt zu besprechen und aus der Welt zu schaffen.

 

4. Sachstand DL 14

Der Durchlass DL 14 und die Brücke Nr.12 liegen auf dem gleichen Weg von Proseken nach Zierow. Die Brücke Nr.12 wird erneuert und im Zuge dieser Maßnahme sollte auch der Weg und der Durchlass wiederinstandgesetzt werden. Der Verwaltung liegt eine Grobkostenschätzung in Höhe von 148.600,51 € brutto vor. Die Kosten in der Höhe kann die Gemeinde nicht aufbringen und ist unwirtschaftlich. Vorschlag wäre die Umsetzung der Maßnahme über eine Instandsetzung. Instandsetzungsmaßnahmen erfolgen im Zuge eines Rahmenvertrages mit der Firma Raida GmbH & Co.KG. Die Mittel dafür werden im Haushalt eingeplant. Dazu bedarf es eines Beschlusses der GV von Zierow.

 

5. Der Amtsausschuss wird am 17.03.2025 in Zierow stattfinden.

 

6. Der Rechnungsprüfungsausschuss sollte sich zur konstituierenden Sitzung in Zierow treffen. Leider kam es mangels Beschlussfähigkeit nicht dazu. Es wird nun ein neuer Termin gefunden.

 

7. Zum Thema „Ausgleichspflanzungen“ bzgl. bereits umgesetzter Maßnahmen im B-Plan 13 erfolgt momentan eine intensive Abstimmung zwischen Bauherr, Landkreis Nordwestmecklenburg, dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde. Wenn es mehr dazu zu berichten gibt, wird dies an dieser Stelle erfolgen.

 

8. Das Landgericht Schwerin hat den Termin zur Übergabe des neuen Gutachtens bzgl. der Pacht für die Minigolfanlage auf den 30.04.2025 festgesetzt.

 

9. Für den Feuerwehrneubau konnte nun eine tragfähige Lösung bzgl. der Entwässerung gefunden werden. In der nächsten Woche gibt es dazu einen weiteren Abstimmungstermin.

 

10. Die Hauptsatzung für Zierow ist genehmigt und wurde mit Datum vom 12.02.2025 veröffentlicht.

 

11. Das Thema „Kommunale Wärmeplanung“ wurde intensiv angegangen. Der Fördermittelgeber hat seine Zusage übersandt, im Zweckverband Lübow fand eine erste Sitzung mit Projektvorstellung statt.

 

12. Der vom beauftragten Ingenieurbüro erarbeitete Nachweis des Regenwassersystems entlang der Wendeanlage Strandstraße in der Gemeinde Zierow sowie der Antrag auf Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers in das vorhandene Vorflutsystem ist zur weiteren Bearbeitung bzw. Entscheidung an die untere Wasserbehörde gesandt.

 

13. Der Bau an der Strasse nach Eggerstorf wird voraussichtlich Mitte März wieder starten. Es werden die fehlenden 2 Durchlässe eingebaut und der Asphalt erhält seine Endqualität. Geplant sind 2 Monate Bauzeit. Die Bauanlaufberatung findet in der nä. Woche statt, eine entsprechende Info erscheint im nächsten Lindenblättchen.

 

14. Sanierung Gemeindezentrum, Beratungsraum.

 

15. Einen Hinweis noch an alle Gemeindevertreter. Bitte unbedingt die Mitwirkungspflichten aus der Kommunalverfassung § 23 Abs. 3 beachten. Hier kann man noch einmal genau nachlesen, dass eine Nichtteilnahme an den politischen Gremien nur aus wichtigem Grund und dann abgemeldet stattfinden kann.

 

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Anlagen