10.04.2025 - 10.3 Hauptsatzung - rückwirkend gewährte Entschädigu...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

Herr Schmiedeberg spricht erneut das Thema Hauptsatzung im Zusammenhang mit dem Eigenschutz aller Beteiligten an. Er weist darauf hin, dass es in der Vergangenheit wiederholt zu Irrtümern hinsichtlich der Gültigkeit der Hauptsatzung gekommen sei – insbesondere in Bezug auf die Einstellung des Kurdirektors. Aus diesem Grund wurde die Hauptsatzung erneut auf die Tagesordnung gesetzt, da die ursprüngliche Aussage zur Rechtslage nach mehrmaliger Überprüfung unzutreffend war.

 

In diesem Zusammenhang stellt Herr Schmiedeberg die Frage, ob die rückwirkend gewährte Entschädigung – trotz der Tatsache, dass die Hauptsatzung nicht rückwirkend, sondern erst mit ihrer Bekanntgabe in Kraft trat – rechtlich ausreichend ist. Er bittet ausdrücklich darum, diese Fragestellung nochmals zu prüfen und im Interesse aller Beteiligten verbindlich zu klären.

 

Frau Adam nimmt die Anfrage auf und sichert zu, die geltenden Regelungen im Zusammenhang mit der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung nochmals detailliert aufzuschlüsseln. Dabei soll aufgezeigt werden, welche Bestimmungen unmittelbar mit Beschlussfassung wirksam wurden und welche erst nach Anzeige und Genehmigung durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde sowie nach erfolgter Bekanntmachung in Kraft getreten sind. Die entsprechenden Informationen werden der Gemeindevertretung schriftlich durch den Bürgermeister übermittelt.

 

 

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die Prüfung ist erfolgt und die Hauptsatzung der Gemeinde an das geltende Recht angepasst worden.