10.04.2025 - 15 Bekanntmachung des Bürgermeisters der im nichtö...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Datum:
- Do., 10.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Anschließend gibt Herr Wardecki die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:
TOP 13.1
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dem Antrag des Antragstellers zur Aufstellung von Schlafstrandkörben zuzustimmen.
TOP 13.2
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, eine Mitarbeiterin in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen.
TOP 13.3
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Weiterführung des Vertrages zur Nutzung des öffentlichen WC zu den aktuellen Konditionen.
TOP 13.4
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den beiliegenden Entwurf des städtebaulichen Vertrages zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18a “Wichmannsdorf Ost” (Stand 19.03.2025) zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger abzuschließen. Der Vertrag wird um die Regelung ergänzt, dass eine untergeordnete Nutzung zu Ferienwohnzwecken gemäß den Leitlinien der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen möglich ist.
TOP 13.5
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, ab dem 01.01.2026 2 geringfügig Beschäftigte für die Hausmeistertätigkeiten an der Grundschule Ostseebad Boltenhagen einzustellen. Diese müssen im Stellenplan berücksichtigt werden und sind Bestandteil der Haushaltsplanung 2026/2027. Des Weiteren ist ein Projektplan für die Hausmeistertätigkeiten zu erarbeiten.
TOP 13.6
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt ein Flurstück weiterhin als Gartenland zu verpachten.
TOP 13.7
Beschluss wurde zur weiteren Beratung in den Bauausschuss zurückgestellt.
TOP 13.8
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,
1. der Eigentümergemeinschaft ein Kaufangebot für die beanspruchte Gehwegfläche zu unterbreiten.
2. die Kosten für die Durchführung des Kaufvertrages wie auch der vorherigen Vermessung werden von der Gemeinde getragen.
