20.02.2025 - 8.3 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt der begehrten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18a zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines weiteren Wohngebäudes auf dem Flurstück 23/7 in der Wichmannsdorfer Straße 19a zuzustimmen.

Zur Absicherung der Kostenübernahme durch den Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschluss wurde dem Antragsteller mitgeteilt sowie dass ein Planungsbüro durch den Antragssteller mit der Bearbeitung zu beauftragen ist.

 

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Anlagen zur Vorlage