20.02.2025 - 8.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bauausschussvorsitzende und Herr Mahnel erläutern den Sachverhalt. Frau Bräunig erläutert warum sie sich bei dem Beschluss enthalten wird. Herr Claus teilt mit, dass die Formulierung unter Punkt 1.3 unglücklich formuliert ist. Herr Mahnel empfiehlt, dass zum Thema Ferienwohnung/ Dauerwohnen im nächsten Bauausschuss ausführlich beraten werden kann. Dies wird befürwortet.

Die Gemeindevertreter folgen der Empfehlung des Bauausschusses.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

die Zielsetzungen für die gestalterischen Festsetzungen unter Berücksichtigung der im Ort vorhandenen und prägenden Bauformen für:

  •           Dächer (ohne Gründächer für Garagen und Nebenanlagen),
  •           Außenwände.

Die Gestaltungssatzung gilt parallel zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 – Teil 1.

 

Im Text Teil B unter Punkt 1.3 unter Punkt 1.3 ist der Passus „… sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes als Ferienwohnung …“ rechtlich auf Erforderlichkeit zu prüfen. Entsprechen der Leitlinien sollen nur untergeordnete Ferienwohnungen zulässig sein.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschlussauszug dem Planungsbüro am 18.03.2025 übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

Im Übersichtsplan Bauleitplanung Stand zum Verfahren aktualisiert.

 

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Anlagen zur Vorlage