09.10.2024 - 7 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angele...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister berichtet über folgende wichtige Angelegenheiten:

 

  1. Der Einbau der Löschwasserzisterne in Fliemstorf ist abgeschlossen. Die Fa. Jan-Peter Ingwersen aus Groß Walmstorf hat den Auftrag umgesetzt. Mit der Feuerwehr und dem Zweckverband ist eine Befüllung besprochen und erfolgt auch zeitnah. Geringe Nacharbeiten stehen noch an, werden aber durch die Fa. selbstständig umgesetzt. Hierbei handelt es sich um die Anbindung der Ackerdrainage.
  2. Da der Auslauf des Schlossteiches völlig desolat ist, muss dieser saniert werden. Da sich die Fa., die ein Infoangebot abgegeben hat, nicht mehr meldet, wird nun offiziell ausgeschrieben und dann umgesetzt.
  3. Der Straßenbau zwischen Eggerstorf und Zierow geht in die letzte Runde. Alle Absprachen mit der Baufirma sind getroffen und die Arbeiten werden wie im Plan fortgesetzt. In der letzten Bauberatung (07.10.2024) wurde das Ziel bestätigt, dass eine Befahrbarkeit bis Eggerstorf für Fahrzeuge vor Weihnachten 2024 umgesetzt wird.
  4. Ab dem kommenden Jahr wird es möglich sein, das bisherige Parkbezahlsystem easypark auch für die Entrichtung der Kurabgabe zu nutzen. Die Softwarelösung wird ohne Mehrkosten für die Gemeinde erweitert.
  5. Grundstücke für die feuerwehrtechnische Zentrale wurden durch den Landrat angefragt. Der BM hat mangels Grundstücks über das Amt eine Fehlmeldung abgegeben.
  6. Der BM hatte heute einen Termin mit dem BM von Hohenkirchen, Herr v. Leeuwen. Hierbei ging es um eine engere Zusammenarbeit der beiden Gemeinden, mit dem Ziel, bei geringerem Mitteleinsatz mehr leisten zu können, z. B. im Bereich Bauhof, Verwaltung etc.. Sobald es da beschlussnötige und beschlussfähige Entscheidungen gibt, wird die GV natürlich eingebunden.
  7. Etliche Anfragen von Herrn Bauer, die unterjährig bereits beantwortet wurden, bzw. in Bearbeitung sind.
  8. Als besonders umfangreiche Recherche und politische Arbeit wurde die Bestrebung des Gemeindevertreters Jan Bauer, die Pferde auf den Salzwiesen in Zierow zu verbieten, bearbeitet und unter Zusammenarbeit mit den Pächtern sowie dem StALU MV in allen Punkten abgewiesen.
  9. Als letztes Thema noch einmal der dringende Hinweis an alle Mitglieder der GV sowie an alle berufenen Bürger. Wenn das Amt Termine zu Schulungen o. ä. rumschickt und Einladungen ausspricht, bitte immer beim Einladenden melden. Auch Absagen sind eine wichtige Info an die Orga im Amt.

 

Beantwortung von Anfragen, hier von Jan Bauer:

  1. Können die Gemeindearbeiter (die schlagkräftige Truppe) die gesamte Strandreinigung und damit das auch das Leeren der Mülleimer dem Besucheraufkommen anpassen?

 

Die Strandreinigung sowie die Entleerung der Abfallbehälter im Bereich des bewirtschafteten Strandbereiches wird täglich durchgeführt und vor allem im Sommer auf das Besucheraufkommen angepasst. Auch Abfallgegenstände, wie etwa Strandmuscheln, Schirme, Stühle, etc., die nicht als normaler Handmüll, für den die Abfallbehältnisse aufgestellt sind, wurden dabei mitentsorgt.

 

  1. Kann sich bei sehr hohem Besucheraufkommen mal jemand vom Tourismus am Strand blicken lassen, um evtl. auf Missstände schnell zu reagieren bzw. als Ansprechperson für die Gäste?

 

Unter anderem an Tagen mit hohem und sehr hohem Besucheraufkommen, wie etwa am 20.07.2024 war eine Mitarbeiterin am Badestrand von Zierow eingesetzt, die die Sachlage am Strand beurteilte, sich um die Belange und Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher sowie um die Versorger in bester Weise kümmerte und so Präsenz zeigte.

 

  1. Können die Mitarbeiter der Gemeinde eine Kleidung erhalten, die sie für jedermann direkt erkennbar macht? Aber nicht so etwas Langweiliges wie überall. Wie wäre es mit Zierow eine starke Truppe auf dem Rücken aller Gemeindearbeiter !!! evtl. finden auch andere in Zierow das gut, z. B. die Feuerwehr.

 

Die Gemeinde ist dabei die Arbeitsbereiche so auszugestalten, dass hier der Arbeits- und Gesundheitsschutz im besonderen Maße Berücksichtigung finden wird. Dazu gehört auch entsprechende Ausrüstung mit PSA. Über die Gestaltung, weil dies eine untergeordnete Rolle spielt, wird zum entsprechenden Zeitpunkt entschieden.

 

  1. Können wir mal das Problem mit der Hundescheiße der Urlauber im gesamten Bereich des Dorfes – aber besonders im Strandbereich angehen?

 

Diese Problematik bittet der Bürgermeister einmal zur Diskussion im nächsten Bauausschuss auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

Fragen aus der letzten Sitzung der Ausschüsse:

 

Wie ist die Straßenreinigung auszuführen? Sind die Anlieger für alle Straßenteile verantwortlich?

 

Auf der Grundlage der § 2 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Zierow vom 21. Mai 2014 ist die Reinigung folgender Straßenteile auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen worden.

Für den zur Rede stehenden Bereich der Lindenstraße gilt daher folgende Reinigungspflicht:

  1.       Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, der Verbindungs- und Treppenwege und des markierten Teils des Gehweges, der durch Kraftfahrzeuge mitbenutzt werden darf.
  2.       Radwege, Tenn-, Baum und Parkstreifen sowie sonstiger zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers.

 

Nach § 3 der Straßenreinigungssatzung umfasst die Reinigungspflicht die Säuberung die Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot. Wildwachsende Kräuter sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder wenn die Kräuter die Straßenbelege schädigen.

Das Mähen des auf einem Grünstreifen wachsenden Grases stellt keine Beseitigung einer Verunreinigung dar, da der Grasaufwuchs nicht auf den Randstreifen „aufgebracht“ worden ist, sondern vielmehr lediglich die Folge eines natürlichen Vegetationsprozesses ist. Die Auslegung des Begriffs „Straßenreinigung“, zu der auch die Verpflichtung zur Grasmahd auf Straßenrandstreifen zählt, stellt im Ergebnis auf eine allgemeine Verpflichtung des Straßenanliegers zur Herstellung und Erhaltung eines bestimmten ästhetischen Anspruchs gegenüber Straßen- und Straßenrandbildes dar, die im Gesetzesbegriff „Straßenreinigung“ keine ausreichende Grundlage findet. Auch angesichts des Umstands, dass mit der Verpflichtung zur Straßenreinigung Grundrechtspositionen der Anlieger, insbesondere die Eigentumsgarantie (Artikel 14 Abs. 1 GG), berührt sind, bedarf es zur Verpflichtung der Straßenanlieger zu Maßnahmen im Bereich der Straße, welche keine Beseitigung von Verunreinigungen im vorbenannten Sinne darstellt, einer besonderen, im Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht vorhandenen gesetzlichen Ermächtigung.

Das heißt, dass sich die Verpflichtung zur Straßenreinigung zur Rede stehenden Bereiches nur auf Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot bezieht.

Die Fahrbahn darf zur Gewährleistung der eigenen Sicherheit bei der Durchführung nicht betreten werden.

Die Versicherungsfrage stellt sich nach Rücksprachen mit dem für die Gemeinde Zierow zuständigen Versicherungsträger wie folgt dar:

Sofern eine Gemeinde per Satzung die Reinigungspflicht auf die Anlieger überträgt, haften diese persönlich für den Fall, dass die übertragenen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt oder bei Ausübung der Pflichten Dritter geschädigt werden.

Durch die Pflichtübertragung wird eine eigene Pflicht des Anliegers begründet, für die er auch persönlich haftet, sofern ein Anlieger bei der Ausübung der übertragenen Pflichten selbst geschädigt wird, ist er für den entstandenen Schaden selbst verantwortlich.

Ein Schadenersatzanspruch gegen die Gemeinde Zierow besteht nicht.