23.09.2024 - 6.3 Gestaltung des Nutzungsvertrages für die Nutzun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Lehmann beantragt folgende Änderung:

  • § 3 „Dauer/Kündigung“ soll ein Passus eingefügt werden wo die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sich vorbehält im Falle einer grob vertragswidrigen Verhaltensweise durch den Nutzer oder eines von ihm Beauftragten von der Möglichkeit einer Außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen.

 

Herr Wardecki lässt über den Antrag von Herrn Lehmann abstimmen.

Dieser wird mit 3 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen abgelehnt.

 

Herr Schmiedeberg beantragt folgende Änderungen:

§ 5 Satz 1 soll wie folgt ergänzt werden: Soweit durch den Nutzer oder durch von ihm Beauftragte Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten am Nutzungsgegenstand verursacht werden, ist der Nutzer gegenüber der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unmittelbar zum Schadensersatz verpflichtet.

Herr Wardecki lässt über den Antrag abstimmen. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Anschließend verliest Herr Wardecki den geänderten Beschlussvorschlag und lässt abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den in der Anlage beigefügten Nutzungsvertrag – nebst den nachfolgenden Ergänzungen – abzuschließen:

  1. Ergänzungen der Projektbeschreibung im Anhang
  2. Änderung des Enddatums in § 4 der Anschubunterstützung auf den 31.12.2026,
  3. Änderung der Formulierung in § 2: „Der Nutzer bestätigt, dass entsprechende ortsansässige Vereine und auch gemeinnützige sowie gemeindliche Institutionen sowie Organisationen den Nutzungsgegenstand in terminlicher Absprache mit dem Nutzer kostenneutral mitbenutzen können. Ein Ausschluss der Mitbenutzung kann nur im Einvernehmen mit der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erfolgen.“, abzuschließen.

Die Kostentragung soll über Einsparung im Deckungskreis 11 erfolgen.

4. Änderung der Formulierung in § 5 Satz 1: Soweit durch den Nutzer oder durch von ihm Beauftragte Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten am Nutzungsgegenstand verursacht werden, ist der Nutzer gegenüber der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unmittelbar zum Schadensersatz verpflichtet.

Der Bürgermeister, sowie der 1. stellvertretende Bürgermeister werden bevollmächtig den Nutzungsvertrag zu unterschreiben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

13

Zustimmung:

13

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Der Nutzungsvertrag wurde entsprechend der gewünschten Änderungen angepasst und am 15.11.24 in Post zum Unterschreiben gegeben. 

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Anlagen zur Vorlage