12.12.2024 - 14 Bekanntmachung des Bürgermeisters der im nichtö...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Do., 12.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Anschließend gibt Herr Wardecki die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:
TOP 11.1
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Fortführung des innerörtlichen Nahverkehrsangebotes mit den im Vertrag aufgeführten Konditionen für das Jahr 2025.
TOP 11.2
Der TOP wurde im öffentlichen Teil als TOP 8.20 behandelt.
TOP 11.3
Die Mitteilungsvorlage wird von den anwesenden Gemeindevertretern zur Kenntnis genommen.
TOP 11.4
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die grundsätzliche Ertüchtigung/Modernisierung der Seebrücke Ostseebad Boltenhagen.
TOP 11.5
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt eine Mitarbeiterin zum nächstmöglichen Termin im Projektmanagement einzustellen.
TOP 11.6
Die Beschlussvorlage wurde zurückgestellt.
TOP 11.7
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den beiliegenden städtebaulichen Vertragsentwurf zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger mit Änderungen abzuschließen.
TOP 11.8
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen lehnt den Antrag, die entsprechenden Flurstücke aus den Reallasten zu entlassen, ab.
TOP 11.9
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
1. Den Ankauf entsprechender Flurstücke zu einem entsprechenden Kaufpreis und akzeptiert die Eintragung einer Mehrerlösklausel.
2. Die Vermessung der entsprechenden Flurstücke und somit auch die
Kostenübernahme um die Flächen zu übertragen.
TOP 11.10
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:
Für die Realisierung eines Bebauungsplanes
1. hiermit wird für den o. g. Bereich des Bebauungsplanes gemäß § 46 (1) BauGB die
Umlegung angeordnet,
2. die Aufgaben der Umlegungsstelle gemäß § 46 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 Umlegungsausschusslandesverordnung (UmlALVO M-V) werden dem Umlegungsausschuss der Gemeinde Boltenhagen übertragen und
3. Die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren zu treffenden Entscheidungen werden gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und 2 UmlALVO M-V dem öffentlich bestellten Vermessungsbüro übertragen.“
4. die für die formelle Einleitung des Umlegungsverfahren notwendige Anhörung gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist von der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses kurzfristig durchzuführen.
TOP 11.11
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt den von der Umlegungsstelle vorgestellten Vorschlag.
TOP 11.12
Die Beschlussvorlage wurde zurückgestellt.
TOP 11.13
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
1. Für eine Fläche ein Kaufangebot abzugeben.
2. Als Kaufpreis ist der vom Gutachterausschuss ermittelte Betrag anzubieten.
3. Die Vermessungskosten wie auch alle mit der Durchführung des Kaufvertrages zusammenhängenden Kosten werden durch die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen getragen.
TOP 11.14
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass das Vorkaufsrecht für den Verkauf der Flurstücke nicht ausübt wird und der Bürgermeister Herr Wardecki die Erklärung für die Gemeinde abgibt.
TOP 11.15
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
1. Die Aufhebung des Beschlusses vom 04.04.2024.
2. Den Abschluss eines Pachtvertrages mit einer entsprechenden Pachthöhe für eine entsprechende Fläche.
TOP 11.16
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
1. Die Entscheidung von dem Bürgermeister einen Rechtsbeistand seitens der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu beauftragen, zu bestätigen.
2. Das auch ein Verkauf der ermittelten Flächen zu den entsprechenden Flurstücken gem. Bewertung des Gutachtens erfolgen kann.
TOP 11.17
Die Mitteilungsvorlage wird von den anwesenden Gemeindevertretern zur Kenntnis genommen.
TOP 11.18
Die Mitteilungsvorlage wird von den anwesenden Gemeindevertretern zur Kenntnis genommen.
TOP 11.19
Die Gemeindevertretung des Ostseebades Boltenhagen beschließt, einen Mitarbeiter befristet für die Dauer des Projektes einzustellen.
