17.10.2024 - 8.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 AGRI-Pho...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Do., 17.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss zur Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 35 „AGRI-Photovoltaikanlagen Beckerwitz“ sowie zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen.
- Ziel der Planung ist die Errichtung einer AGRI-Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Elektroenergie aus erneuerbaren Quellen.
- Der räumliche Geltungsbereich umfasst landwirtschaftliche Flächen südlich des Ortsteiles Beckerwitz.
Der räumliche Geltungsbereich von etwa 54 ha umfasst die Flurstücke Gemarkung Beckerwitz, Flur 1, Flurstück 70, 71 teilw., 73, 74 teilw., 75 teilw., 77 teilw. sowie der Flur 2, Flurstücke 63, 65, 66, 68, 73, 74, 75/20. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist im beiliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1).
- Im Zuge der Bauleitplanung ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB zu erstellen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Auf Grundlage eines zu erstellenden Vorentwurfes ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Ein Planungsbüro ist mit der Ausarbeitung der Unterlagen für den Bebauungsplan Nr. 35 AGRI-Photovoltaikanlagen Beckerwitz zu beauftragen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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338 kB
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