03.09.2024 - 9.1 Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr van Leeuwen informiert zum Sachverhalt. Es findet ein Austausch zwischen den Gemeindevertretern statt.

 

Herr van Leeuwen stellt einen Antrag, über die Unterpunkte einzeln abzustimmen. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt folgende Stellungnahme zum Entwurf Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg Kapitel 6.5 Energie abzugeben:

Die Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie bezieht sich relevant für die Gemeinde auf die Ausweisung von Eignungsräumen für die Aufstellung von Windenergieanlagen. In der Gemeinde Hohenkirchen sind keine Eignungsräume ausgewiesen.

Im Stellungnahme Verfahren kann die Gemeinde auf folgendes hinweisen:

  1.       Im Entwurf sind alle Gebiete, die sich in einem Vorranggebiet für Tourismus befinden von der Ausweisung von Eignungsräumen für Windenergieanlagen ausgeschlossen worden. Das Vorranggebiet Tourismus ist bereits ausgewiesen im Landesraumentwicklungsprogramm und hat Bestandskraft. Hierbei wird das Gebiet mit einem Küstenabstand zur Ostsee ausgewiesen ohne Gemeindegrenzen zu berücksichtigen. Die Ausweisung ist nicht gemeindescharf erfolgt. Die Teilfortschreibung Energie weist die Eignungsgebiete nun gemeindescharf aus. Bei großen Gemeinden führt dies dazu, dass ganze Gemeinden ausgeschlossen werden, obwohl sich Teilbereiche nicht im Tourismusvorranggebiet befinden. Im Gemeindegebiet werden von Grundstückseigentümern, die Ausweisung von Eignungsflächen gewünscht. Insofern sollte dies überprüft werden. Dem Unterpunkt wird mit 4 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen nicht zugestimmt .
  1. Das Land Mecklenburg- Vorpommern ist verpflichtet Eignungsräume auszuweisen, bis zum Jahre 2027 1,4 % der Landesfläche und bis 2032 2,1 % der Landesfläche. Der nun vorgelegte Entwurf der Teilfortschreibung bezieht sich bereits auf das Flächenziel von 2,1 %. Empfehlenswert wäre die Durchführung eines zweistufigen Verfahrens, indem die jeweils vorgeschriebenen prozentualen Festsetzungen Berücksichtigung finden. Somit kann gewährleistet werden, dass auf das bis 2032 zu erbringende Flächenziel Flächenanteile Berücksichtigung finden können, die im Rahmen der Gemeindeöffnungsklausel (Gemeinde stellt Bebauungsplan auf) entstehen. Diese Flächenanteile können nicht mehr angerechnet werden, wenn bereits jetzt das Flächenziel mit 2,1 % ausgewiesen werden würde. Der Unterpunkt wird mit 6 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen angenommen.
  2. Die Windenergieanlagen werden kontinuierlich effektiver. Vor diesem Hintergrund ist die laufende Diskussion zu sehen, ob ein Flächenziel geeignet ist oder stattdessen ein Energieziel ausgewiesen werden soll. Sollte eine Umstellung bis 2032 erfolgen, wäre ein Energieziel eventuell auch auf Basis der Ausweisung von 1,4 % plus x (kleiner als 2,1 % der Landesfläche) erreichbar. Legt der Planungsverband bereits jetzt ein Flächenziel von 2,1 % fest, wäre dies nicht mehr korrigierbar. Auch deshalb sollte auf zweistufiges Verfahren umgestellt werden. Der Unterpunkt wird mit 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen angenommen. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

2

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 Die Stellungnahme wurde fristgerecht eingereicht.

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Anlagen zur Vorlage