16.05.2024 - 11 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefas...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Do., 16.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Anschließend gibt Herr Wardecki die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:
TOP 9.1
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für die Maßnahme „Neubau Spielplatz Tarnewitz“ zu erteilen.
TOP 9.2
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Umsetzung der vorgelegten Vereinbarung und ermächtigen den Bürgermeister und seine Stellvertreter diese zu unterzeichnen.
TOP 9.3
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt der 1. Änderung des Durchführungsvertrages zum VE- Plan Nr. 19 Baltic- Quartier gemäß dem Antrag sowie den anliegenden Planzeichnungen zuzustimmen.
Es sind Änderung einzuarbeiten.
Die Planzeichnungen sind entsprechend zu ergänzen. Die Kosten der Vertragsänderung trägt der Vorhabenträger
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt einen Nachtrag zum Notarvertrag abzuschließen
3. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich einer nochmaligen Prüfung und Bestätigung durch einen Rechtsanwalt dahingehend, dass der Gemeinde keine Nachteile entstehen.
TOP 9.4
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stimmt dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Vorhaben „Schwarzer Bär“, grundsätzlich zu.
TOP 9.5
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Ausschreibung der Herstellung einer extensiven Grünfläche auf der Ausgleichsfläche in Tarnewitz. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen. Nach Herstellung der Fläche soll versucht werden diese über einen Pacht- oder Nutzungsvertrag in die Bewirtschaftung abzugeben.
TOP 9.6
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Grundsatzbeschluss, die Grünfläche im Bereich der Ausgleichsfläche in Tarnewitz zu verpachten bzw. einen Nutzungsvertrag abzuschließen. Die Fläche muss extensiv bewirtschaftet werden.
TOP 9.7
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Eilentscheidung des Bürgermeisters Boltenhagen, vom 25.04.2024 für die Notreparatur der Steganlage Weiße Wieck, zu bestätigen.
TOP 9.8
Die Mitteilungsvorlage wird seitens der Gemeindevertreter zur Kenntnis genommen.
TOP 9.9
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
Die noch zu vermessende Teilfläche von einem Flurstück zu veräußern. Der Kaufpreis ist über einen externen Gutachter im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens für Verkehrsflächen zu ermitteln. Die Kosten für die Vermessung der Teilfläche, die Kosten des Verkehrswertgutachtens wie auch alle Kosten die zur Durchführung des Kaufvertrages anfallen, werden von dem Antragsteller/Eigentümer des FS getragen. Im Kaufvertrag wird aufgenommen, dass die Vorgaben aus dem B-Plan einzuhalten sind.
TOP 9.10
Die Mitteilungsvorlage wird seitens der Gemeindevertreter zur Kenntnis genommen.
TOP 9.11
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass die Entscheidung in dieser Angelegenheit auf den Bürgermeister und seine beiden Stellvertreter übertragen wird.
