22.02.2024 - 11 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefas...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Anschließend gibt Herr Wardecki die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:

 

TOP 9.1

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, von einem Planungsbüro ein Angebot zur Erbringung der Restleistung 6. Änderung B- Plan Nr. 2 a Kaffeegärten einzuholen.

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:

Der Bürgermeister und die Amtsverwaltung werden aufgefordert die wahrscheinlich unrechtmäßigen Bebauungen in den Kaffeegärten beim Landkreis anzuzeigen, bzw. überprüfen zu lassen und ggf. Maßnahmen hinsichtlich eines Rückbaus einzuleiten und diese der Gemeindevertretung vorzustellen.

 

TOP 9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1. ein Flurstück zu verkaufen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die mögliche Bepflanzung wie auch die Umgrenzung der Fläche gem. B-Plan zu erfolgen habe. Die Errichtung einer Steinmauer wird explizit untersagt.

2. Der Beschluss vom 20.04.2023 wird aufgehoben.

 

TOP 9.3

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenahgen beschließt:

1. Den Tausch des gemeindeeigenen Flurstücks für eine Fläche. Die bestehenden Pachtverträge müssen von den jeweiligen neuen Eigentümern übernommen werden.

2. Die Tauschfläche wie auch das gemeindeeigene Flurstück werden den Eigentümern als Tauschfläche angeboten.

3. Alle mit der Durchführung des Tauschvertrages und der Vermessung entstehenden Kosten werden von der Gemeinde Boltenhagen getragen.

 

TOP 9.4

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1. den Eigentümern für die benötigten Teilflächen einen Betrag anzubieten. Zeitgleich wird ein Verhandlungsspielraum beschlossen.

2. Sollten Ausgleichsflächen benötigt werden, wird eine getauschte Fläche angeboten.

3. Alle Kosten für die Vermessung wie auch Durchführung der Kaufverträge werden von der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen getragen.

 

TOP 9.5

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Unterzeichnung der zu erwartenden Vorkaufsrechtsverzichtserklärung durch den Bürgermeister.

 

TOP 9.6

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

TOP 9.7

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Weiterführung des Vertrages.

 

TOP 9.8

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Gruppierung gem. der Bewertung vorzunehmen.