09.04.2024 - 8.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Stenker erklärt sich für befangen. Herr Mahnel informiert zum Sachverhalt. Im Anschluss findet ein Austausch zwischen Herrn Mahnel, dem Bürgermeister und den Gemeindevertretern statt.

 

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Beschluss:

 

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich
  •     zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
  •     teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen
  •     nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Die Kosten im Zusammenhang mit dem Wegerecht zum Flurstück 20/22 sind vom Einwender zu tragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Frau Karina Stenker

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschlussauszug wurde an das Planungsbüro übermittelt und in die Verfahrensakte eingepflegt. 

 

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Anlagen zur Vorlage