23.01.2024 - 8.1 Bebauungsplan Nr. 34 "ehemaliges Golfhotel" der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt,

 

  1. Die aufgrund der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Seitens der Öffentlichkeit liegt keine Stellungnahmen vor. Es ergeben sich
  •     zu berücksichtigende,
  •     teilweise zu berücksichtigende und
  •     nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses (wird nach Diskussion der Stellungnahmen ergänzt).

 

  1. Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses ist der Satzungsbeschluss vorzubereiten.

 

  1. Zur Regelung der Löschwasserfrage ist vor Satzungsbeschluss ein Passus in den bestehenden städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 Beschlussauszug dem Planungsbüro übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

 

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Anlagen zur Vorlage