27.06.2023 - 6.2 Beschluss über eine überplanmäßige Ausgab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Chr. Schmiedeberg hinterfragt, warum nur die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die entstandenen bzw. entstehenden Kosten aufkommen muss, da es sich nicht nur um Niederschlagswasser aus der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen handelt. Andere angrenzende Gemeinden leiten ebenfalls in den Tarnewitzer Bach ein.

 

Gibt es hier eine vertragliche Grundlage? Es wird um Klärung bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung gebeten.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die überplanmäßige Ausgabe von 40.860,91€ und diese über die Einnahmen der Gewerbesteuer zu decken.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Ausstehende Rechnung für den Betreib des Schöpfwerks wurde wie beschlossen beglichen. Bezüglich der Kostenverteilung für den Betrieb des Schöpfwerks gibt es noch keine abschließende Klärung. Hierfür wird noch auf die rechtliche Einschätzung von Herr Dr. Groteloh gewartet.

 

 

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Anlagen zur Vorlage