10.05.2023 - 10.1 4. Änderung der Hauptsatzung vom 5. August 2019

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die 4. Änderung der Hauptsatzung, in der die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Bürgermeisterin auf einen monatlichen Betrag von 1000,- €, für die erste stellvertretende Person auf monatlich 200,- € (max. 20 % der Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin) und die zweite stellvertretende Person auf monatlich 70.- € (max. 10 % der Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin) erhöht wird. Jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

 

Reduzieren

Beschluss: 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt eine 4. Änderung der Hauptsatzung, in der die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Bürgermeisterin auf einen monatlichen Betrag von 1000,- €, für die erste stellvertretende Person auf monatlich 200,- € (max. 20 % der Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin) und die zweite stellvertretende Person auf monatlich 70.- € (max. 10 % der Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin) erhöht wird. Jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:  

7

Zustimmung:           

4

Ablehnung:               

0

Enthaltung:               

0

Befangenheit:           

3

 

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die finanziellen Mittel, sofern nicht im PSK 11104.50110000 vorhanden, werden aus dem PSK 11104.50130000 genommen. Die Satzungsänderung wurde am 22.09.2023 bei der uRAB angezeigt. Nach Rücksprache mit Frau Neumann von der Kommunalaufsicht, sollte die Beschlussfassung wiederholt werden, da kein Satzungsentwurf der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt war. Die Beschlussvorlage wurde gefertigt und kann in der Sitzung der Gemeindevertretung im Dezember beschlossen werden.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage