15.06.2023 - 8.11 Beschluss über die Erhöhung der Realsteuerhebes...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr H.-O. Schmiedeberg erklärt, warum seinerzeit die Beiträge für den WBV in die Bescheide der Grundsteuer integriert wurden.

 

Aufgrund der Grundsteuerreform befürchten die anwesenden Gemeindevertreter immense Mehrbelastungen für die Eigentümer und würden es begrüßen, wenn die Beiträge für den WBV wieder in gesonderten Bescheiden abgerechnet werden. Es wird sich mehrheitlich gegen die Erhöhung der Grundsteuer A und B ausgesprochen.

 

Es sollte geprüft werden, ob die Gemeinde die Kosten für den WBV überhaupt übernehmen darf und nicht umlegen muss.

 

Herr Klein verlässt um 21:11 Uhr die Sitzung. Es sind nunmehr nur noch 11 von 12 Gemeindevertretern anwesend.

 

Nach längerer Diskussion stellt Herr Wardecki den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum 01.01.2023 mit folgenden Hebesätzen:

 

Grundsteuer A 665 % und Grundsteuer B 356 %.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

0

Ablehnung:

10

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Beschlussgemäß wurden keine Änderungen an der Satzung vorgenommen. 

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Anlagen zur Vorlage